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GEG 2024: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2023: Kirche als Kindertagesstätte (Kita) umnutzen – wie vom Bauherrn gewünscht, werden nur die Fenster erneuert und die Gasheizung auf Wärmepumpe umgerüstet

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um eine bestehende Kirche in Nordrhein-Westfalen (NRW). Sie wurde 1926 erbaut und seither wurden keine energetischen Maßnahmen durchgeführt. Dieses Gebäude soll künftig als Kindertagesstätte (Kita) genutzt werden. Für das Planen und Errichten dieses Umnutzungs-Vorhabens gelten die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023), denn letztes Jahr wurde ein Umnutzungsantrag beim zuständigen Bauamt gestellt. Im Sinne des GEG 2023 handelt es sich bei der Kita um ein Nichtwohngebäude (NWG). Kirchen gehören zu den Ausnahmegebäuden im Sinne des GEG, wenn sie „… dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind“. Die Kirche steht nicht unter Denkmalschutz. Der Bauherr (Kirchengemeinde) möchte möglichst wenig in die Gebäudehülle investieren. Deshalb soll die Gebäudehülle nicht verändert werden. Nur die Fenster sollen durch neue ersetzt werden. Die Heizung soll von Gaskessel auf Wärmepumpe umgerüstet werden.

Fragen: Wie muss der GEG-Nachweis erfolgen, reicht der alleinige Bauteilnachweis? Muss eine GEG-Bilanzierung nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) für Nichtwohngebäude (NWG) erfolgen?

Antwort: 20.11.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2023: Kirche als Kindertagesstätte (Kita) umnutzen – wie vom Bauherrn gewünscht, werden nur die Fenster erneuert und die Gasheizung auf Wärmepumpe umgerüstet

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