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Europa GEG | Nachrichten | > 16.01.2026

Bauproduktengesetz wird an EU-Recht angepasst

GEG 2024 § 7 (Regeln der Technik) Absatz 3, Nr. 1 wird geändert

Foto: © bluedesign - Fotolia.com


Kurzinfo: Der Bundestag-Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes „zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten“ (21/1904) zugestimmt.

Damit wird das Gesetz an das EU-Recht angepasst.

Die Bundesregierung erläuterte in der Sitzung, die Einsetzung der Deutschen Instituts für Bautechnik als Technische Bewertungsstelle habe sich bewährt und solle fortgesetzt werden.

Für die Bauprodukte-Hersteller ergäben sich durch das Gesetz keine neuen Belastungen oder zusätzliche Anforderungen. Es würden nur Zuständigkeiten geregelt, um die Vorgaben aus der EU-Verordnung umzusetzen.

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Änderungen: GEG 2024 § 7 (Regeln der Technik) Absatz 3, Nummer 1 wird angepasst

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Dokumente:

29.09.2025 Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 2171904

12.11.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

12.11.2025 Kurzmeldung des Bundestages "Bauproduktengesetz wird an EU-Recht angepasst.

14.01.2026 Bundesgesetzblatt: Verkündung des Änderungsgesetzes, Artikel 3 Betrifft das GEG 2024

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart