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Kurzinfo:
Der Bundestag-Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am
Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes „zur Anpassung des
Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften
an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung
harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von
Bauprodukten“ (21/1904) zugestimmt.
Damit wird das
Gesetz an das EU-Recht angepasst.
Die Bundesregierung
erläuterte in der Sitzung, die Einsetzung der
Deutschen Instituts für Bautechnik als Technische
Bewertungsstelle habe sich bewährt und solle
fortgesetzt werden.
Für die
Bauprodukte-Hersteller ergäben sich durch das Gesetz
keine neuen Belastungen oder zusätzliche
Anforderungen. Es würden nur Zuständigkeiten
geregelt, um die Vorgaben aus der EU-Verordnung
umzusetzen.

Änderungen:
GEG 2024 § 7 (Regeln der Technik) Absatz 3,
Nummer 1 wird angepasst

Dokumente:
29.09.2025
Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache
2171904
12.11.2025
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses
für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und
Kommunen
12.11.2025
Kurzmeldung des Bundestages
"Bauproduktengesetz wird an EU-Recht angepasst.
14.01.2026
Bundesgesetzblatt: Verkündung des Änderungsgesetzes,
Artikel 3 Betrifft das GEG 2024

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