(1) Eine Umwälzpumpe,
die im Heizkreis einer Zentralheizung mit mehr als
25 Kilowatt Nennleistung eingebaut wird, ist so
auszustatten, dass die elektrische Leistungsaufnahme
dem betriebsbedingten Förderbedarf selbsttätig in
mindestens drei Stufen angepasst wird, soweit die
Betriebssicherheit des Heizkessels dem nicht
entgegensteht.
(2) Eine
Zirkulationspumpe muss beim Einbau in eine
Warmwasseranlage mit einer selbsttätig wirkenden
Einrichtung zur Ein- und Ausschaltung ausgestattet
werden. Die Trinkwasserverordnung bleibt unberührt.

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