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Die Länder können
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für bestehende
öffentliche Gebäude, mit Ausnahme der
öffentlichen Gebäude des Bundes, eigene
Regelungen zur Erfüllung der Vorbildfunktion
nach
§ 4 treffen und zu diesem Zweck von den
Vorschriften dieses Abschnitts abweichen und
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für bestehende
Gebäude, die keine öffentlichen Gebäude sind,
eine Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren
Energien festlegen.
Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
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Wichtige
Hinweise: Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen
und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne
jegliche Gewähr
erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.
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