(1) Für das zu
errichtende Wohngebäude und das Referenzgebäude ist
der Jahres-Primärenergiebedarf nach
DIN V 18599:
2018-09 zu ermitteln.
(2) Bis zum 31.
Dezember 2023 kann für das zu errichtende
Wohngebäude und das Referenzgebäude der
Jahres-Primärenergiebedarf auch nach
DIN V 4108-6:
2003-06, geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung
1:2004-3, in Verbindung mit
DIN V 4701-10: 2003-08
ermittelt werden, wenn das Gebäude nicht gekühlt
wird. Der in diesem Rechengang zu bestimmende
Jahres-Heizwärmebedarf ist nach dem
Monatsbilanzverfahren nach
DIN V 4108-6: 2003-06,
geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung 1: 2004-3,
mit den dort in Anhang D.3 genannten Randbedingungen
zu ermitteln. Als Referenzklima ist abweichend von
DIN V 4108-6: 2003-06, geändert durch DIN V 4108-6
Berichtigung 1: 2004-3, das Klima nach
DIN V
18599-10: 2018-09 Anhang E zu verwenden. Der
Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung nach
DIN
V 4701-10: 2003-08 ist mit 12,5 Kilowattstunden je
Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr anzusetzen.
Zur Berücksichtigung von Lüftungsanlagen mit
Wärmerückgewinnung sind die methodischen Hinweise in
DIN V 4701-10: 2003-08 Abschnitt 4.1 zu beachten.
(3) Die Berechnungen
sind für das zu errichtende Gebäude und das
Referenzgebäude mit demselben Verfahren
durchzuführen.
(4) Abweichend von
DIN V 18599-1: 2018-09 sind bei
der Berechnung des Endenergiebedarfs diejenigen
Anteile nicht zu berücksichtigen, die durch in
unmittelbare m räumlichem Zusammenhang zum
Gebäude gewonnene solare Strahlungsenergie sowie
Umweltwärme gedeckt werden.
(5) Abweichend von
DIN
V 18599-1: 2018-09 ist bei der Berechnung des
Primärenergiebedarfs der Endenergiebedarf für
elektrische Nutzeranwendungen in der Bilanzierung
nicht zu berücksichtigen.
(6) Werden in den
Berechnungen nach den Absätzen 1 und
2
Wärmedurchgangskoeffizienten berechnet, sind
folgende Berechnungsverfahren anzuwenden:
-
DIN V 18599-2:
2018-09 Abschnitt 6.1.4.3 für die Berechnung der
an Erdreich grenzenden Bauteile,
-
DIN 4108-4:
2017-03 in Verbindung mit
DIN EN ISO 6946:
2008-04 für die Berechnung opaker Bauteile und
-
DIN 4108-4:
2017-03 für die Berechnung transparenter
Bauteile sowie von Vorhangfassaden.

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