Ein Gebäude ist so zu
errichten, dass der Einfluss konstruktiver
Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf nach den
anerkannten Regeln der Technik und nach den im
jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren
Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird.

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des Energieeinsparrechts für Gebäude ist und
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