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Von der "EnEV + EEWärmeG" zum GEG 2020 GEG | Praxishilfen | Übergang zum GEG | > 28.09.2020

Übergang von (EnEV + EEWärmeG) zum GEG 2020

Energieausweise, Immobilienanzeigen und Modernisierungsempfehlungen

© Foto: sdecoret - Fotolia.com


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Diese Belange regelt das Gesetz im § 112 (Übergangsvorschriften für Energieausweise).

Projekte, die unter die EnEV / EEWärmeG fallen
Wer einen Energieausweis ab dem 1. November 2020 ausstellt für einen Neubau, eine Sanierung oder eine Erweiterung im Baubestand - für die noch die Regeln der [EnEV 2014 / verschärft ab 2016] und des [EEWärmeG 2011] gelten - muss in der Kopfzeile (zumindest auf der ersten Seite) die Fassung der angewandten Rechtsvorschrift angeben.

Muster für Energieausweise nach GEG 2020
Die zuständigen Bundesministerien sollen die Muster für die neuen Energieausweise nach dem Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 voraussichtlich  zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes bekannt machen, d.h. zum 1. November 2020.

Bestands-Energieausweise bis 1. Mai 2021
Wenn der Eigentümer eines bestehenden Gebäudes einen Energieausweis benötigt, weil er es teilweise oder ganz verkaufen, neu vermieten oder verpachten will oder weil er verpflichtet ist den Energieausweis auszuhängen, muss der Aussteller diesen Energieausweis nach den Regeln und Muster der EnEV 2014 erstellen, wenn das Ausstellungsdatum bis einschließlich 1. Mai 2021 liegt. Diese Regel soll dazu führen, dass auch Aussteller und Softwarehersteller genügend Zeit haben, sich auf die Regeln und Muster des GEG 2020 umzustellen.

Energiekennwerte in Immobilienanzeigen
Eigentümer, Verwalter oder Immobilien Makler, müssen auch Energiekennwerte aus dem Energieausweis mit angeben, wenn sie eine Anzeige für eine Immobilie in einem kommerziellen Medium beauftragen. Das GEG 2020 bringt besondere Anforderungen für ältere Energieausweise, die nach der EnEV  2007 oder EnEV 2009 erstellt wurden:

  1. Bei Energiebedarfsausweisen für Wohngebäude muss der Wert des Endenergiebedarfs von Seite 2 des Energieausweismusters in der Anzeige mit angegeben sein.

  2. Bei Energieverbrauchsausweisen für Wohngebäude ist der Energieverbrauchskennwert von Seite 3 im Energieausweis anzugeben. Wenn der Energieverbrauch für Warmwasser nicht darin enthalten ist, so muss in der Anzeige der Energieverbrauchskennwert pauschal um 20 Kilowattstunde pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche (kWh/m²·a) erhöht werden.

  3. Bei Energiebedarfsausweisen für Nichtwohngebäude muss der Gesamtwert des Endenergiebedarfs von Seite 2 des Energieausweises in der Anzeige mit angegeben werden.

  4. Bei Energieverbrauchsausweisen für Nichtwohngebäude werden in der Anzeige die Kennwerte von Seite 3 des Energieausweises angegeben und zwar sowohl der Heizenergie- als auch der Stromverbrauch.

Modernisierungsempfehlung: EnEV 2007/2009
Das GEG bringt so manches auf den Punkt, was bisher nicht immer klargestellt war in älteren Versionen der Energieeinsparverordnung (EnEV). So auch der Umgang mit den Empfehlungen zur Modernisierung anlässlich der Ausstellung eines Energieausweises im Bestand. Jahrelanger Zankapfel war die Frage, ob Eigentümer diese Empfehlungen auch Ihren Interessenten, Käufern und Neumietern mit dem Energieausweis überreichen müssen. Sowohl die EnEV 2007 als auch EnEV 2009 forderten bereits Modernisierungsempfehlungen. Doch als Muster dafür diente eine separate Anlage, die nicht in der Vorlage für den Energieausweis integriert war.

Modernisierungsempfehlung als Zugabe
Nun stellt das GEG 2020 klar, dass bei Energieausweisen, die gemäß EnEV 2007 oder EnEV 2009 ausgestellt wurden, die Modernisierungsempfehlungen den potentiellen Käufern, Neumietern oder Neupächtern mit dem Energieausweis vorgelegt werden. Nach Vertragsabschluss müssen die Modernisierungsempfehlungen mit dem Energieausweis auch den den Käufern, bzw. Neumietern oder Neupächtern übergeben werden.

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Aufzählung

Übergang von (EnEV + EEWärmeG) zum GEG 2020

Aufzählung

1. Anlagentechnik und EU Ökodesign Richtlinie

Aufzählung

2. Geltende Vorschriften für Bauvorhaben

Aufzählung

3. Energieausweise und Kennwerte in Anzeigen

Aufzählung

4. Aussteller für Energieausweise im Wohnbestand

Aufzählung

5. Aufgaben des DIBt zur Registrierung und Kontrolle

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart