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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: Nichtwohngebäude wie gefordert mit einem System für die Gebäudeautomation ausstatten

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) schreibt im § 71a (Gebäudeautomation) vor, wie Nichtwohnbauten entsprechend ausgestattet werden. Betroffen sind Gebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage über 290 Kilowatt. Sie müssen bis zum Ende dieses Jahres, d.h. bis zum 31. Dezember 2024, jeweils mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgestattet werden. Die Details schreibt das Gesetz in den Absätzen 2 und 3 vor. Dieselbe Anforderung gilt auch für Nichtwohngebäude mit einer Klimaanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage deren Nennleistung 290 Kilowatt übersteigt. Soweit der Geltungsbereich dieser Vorschriften.

Zu den konkreten Anforderungen laut GEG 2024 gehört beispielsweise die digitale Energieüberwachungstechnik, „mittels derer eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme durchgeführt werden kann…"

Fragen: Wie detailliert müssen die gebäudetechnischen Systeme laut GEG erfasst werden? Gibt es hierzu konkretere Vorgaben, beispielsweise für den Volumenstrom von Lüftungsanlagen, die Leistung von Kälte und Heizungsverbraucher oder von Direktverdampfer-Systemen? Wurde bei diesen gesetzlichen Anforderungen der Bezug auf eine Norm genommen, die in den Gesetzestexten nicht erwähnt wird, jedoch als Diskussionsgrundlage bei der Verfassung der Regelung diente?

Antwort: 25.03.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Nichtwohngebäude wie gefordert mit einem System für die Gebäudeautomation ausstatten

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