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GEG 2020: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Verbrauchsausweis für Wohnhaus ausstellen, in dem das Warmwasser mit Hilfe eines Durchlauferhitzers erwärmt wird und nur der gesamte Stromverbrauch bekannt ist

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
Für ein bestehendes Wohnhaus soll der verbrauchsbasierte Energieausweis ausgestellt werden. Wie es sich zeigt, besteht ein Problem mit der Berechnung des Energieverbrauchs für die dezentraler Warmwasserbereitung. Die Bewohner des Hauses nutzen zur Erwärmung des benötigten Warmwassers einen Durchlauferhitzer. Die Abrechnungen liegen jedoch nur für den gesamten Stromerbrauch vor.

Nach § 82 (Energieverbrauchsausweis) Absatz 2 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023) gilt für die Ausstellung: "Ist im Fall dezentraler Warmwasserbereitung in einem Wohngebäude der hierauf entfallende Verbrauch nicht bekannt, ist der Endenergieverbrauch um eine Pauschale von 20 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche zu erhöhen." Der nach dieser gesetzlichen Regel berechnete Heizstrom für das Warmwasser würde – hochgerechnet auf die Nutzfläche des Wohnhauses – 75 Prozent (%) des tatsächlich verbrauchten, bzw. gemessenen Stromes ergaben. Diese Pauschalierung ist demnach viel zu hoch im Vergleich zum üblichen Stromverbrauch im Wohnhaus. Es stellt sich die Frage, ob die nach dieser gesetzlichen Regel berechnete Strommenge trotzdem in den Verbrauchsausweis eintragen werden muss, auch wenn sie viel zu hoch liegt im Vergleich zum insgesamt gemessenen Verbrauch!

Fragen: Welche Möglichkeiten bestehen um diese Diskrepanz aufzulösen?

Antwort: 23.03.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Verbrauchsausweis für Wohnhaus ausstellen, in dem das Warmwasser mit Hilfe eines Durchlauferhitzers erwärmt wird und nur der gesamte Stromverbrauch bekannt ist

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