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GEG 2020: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2020 Nachweis im Neubau und nach Sanierung: Primärenergiefaktor für Biomethan im Brennwertkessel für KfW-55 Neubau und KfW-70 Sanierung im Bestand

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um eine großzügige Wohnanlage aus den 30er Jahren mit 174 Wohneinheiten. Diese wird umfassend saniert und zweigeschossig in Holzbauweise aufgestockt. Da im Rahmen der Aufstockung eigenständige Nutzungseinheiten hinzukommen, ist die Aufstockung als Neubau zu bilanzieren (Anforderungen KfW). Kürzlich wurde eine neue Gasheizung mit drei Gasbrennwertkesseln installiert, die nun durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) und eine Photovoltaik (PV)-Anlage ergänzt werden soll.
Um die Anforderungen an den Primärenergiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 70 im Bestand und eines KfW-Effizienzhauses 55 im Neubau (geplante Aufstockung des Bestandes) zu erreichen, soll statt bisher Erdgas künftig gasförmige Biomasse im Sinne des GEG 2020 § 22 (Primärenergiefaktoren) Absatz 1, Nummer 3, in Form von gasförmiger Biomasse genutzt werden. Diese wurde vorab aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist.

Fragen: Ist es bei Sanierungen im Bestand zulässig, analog zum Neubau, abweichend von GEG 2020 Anlage 4 (Primärenergiefaktoren) Nummer 6 (Biogas), als Primärenergiefaktor anstatt 1,1 den Wert 0,7 für die Nutzung des Biomethans im Brennwertkessel anzusetzen, wenn das Gebäude gemäß GEG 2020 § 50 (Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes) bilanziert wird?

Antwort: 19.04.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2020 Nachweis im Neubau und nach Sanierung: Primärenergiefaktor für Biomethan im Brennwertkessel für KfW-55 Neubau und KfW-70 Sanierung im Bestand

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