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Kabinett beschließt Planungssicherstellungsgesetz GEG-Start | Nachrichten | > 28. April 2020

Online-Chancen in Corona-Zeiten:
Kabinett beschließt rechtliche Planungs-Rahmen

Planungssicherstellungsgesetz soll bis 31. März 2021 gelten

Grafik: © fotogestoeber - Fotolia.com


Kurzinfo: Der beschränkte Kontakt in Corona-Zeiten erschwert viele Verfahren in der Bau- und Umweltplanung. Das neue Planungssicherstellungsgesetz - entwickelt von den Bundesministerien für Bau (BMI) und Umwelt (BMU) - soll als Sonderregel den rechtlichen Rahmen bis Ende März 2021 sichern. Behörden erhalten damit einen Maßnahmenkatalog wie sie Bekanntmachungen, Erörterungen, Verhandlungen usw. ins Internet verlagern können:

Aufzählung

Bundeskabinett beschließt Entwurf für neues Gesetz

Aufzählung

Internet als Alternative zu direktem Kontakt nutzen

Aufzählung

Vorgaben und Pläne online bekannt machen

Aufzählung

Rechtlicher Rahmen bis Ende März 2021 gesichert

Aufzählung

Download Entwurf für das Planungssicherstellungsgesetz

Aufzählung

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1. Bundeskabinett beschließt Entwurf für neues Gesetz

Das Bundeskabinett hat gestern, am 29. April 2020 auf Vorschlag des Bundesbauministeriums (BMI) und des Bundesumweltministeriums (BMU) den Entwurf für ein Planungssicherstellungsgesetz beschlossen. BMI und BMU wollen mit dieser Initiative sicherstellen, dass eine Vielzahl wichtiger Vorhaben wegen der Corona-Pandemie nicht ins Stocken geraten oder gar scheitern. Anderenfalls würde sich die Umsetzung wichtiger privater und öffentlicher Investitionen verzögern, unter anderem im Bereich des Wohnungsbaus, des Klimaschutzes sowie der Energie- und Verkehrswende.

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2. Internet als Alternative zu direktem Kontakt nutzen

Viele Planungs- und Genehmigungsverfahren sehen die körperliche Anwesenheit von Personen, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei Erörterungsterminen vor und können aus Gründen des Infektionsschutzes deshalb nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Mit dem Gesetz werden daher vorübergehende Ersatzmöglichkeiten für solche Verfahrensschritte eingeführt. Dafür sollen vor allem die Möglichkeiten des Internet genutzt werden, beispielsweise durch das Anbieten von Online-Konsultationen.

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3. Vorgaben und Pläne online bekannt machen

Die ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung von Vorhaben oder die Auslegung von Plänen soll weitgehend über das Internet erfolgen können. Daneben bleibt jedoch eine Veröffentlichung der wesentlichen Unterlagen und Entscheidungen sowie die Wahrnehmung von Verfahrensrechten im klassischen, analogen Sinn erhalten, um niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten auszuschließen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist rechtsstaatlicher und demokratischer Standard bei Verfahren. Sie ist auch ein Beitrag zum Umweltschutz, denn so entsteht mehr Transparenz bei den Umweltauswirkungen von Projekten.

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4. Rechtlicher Rahmen bis Ende März 2021 gesichert

Unternehmen und Behörden sind in der aktuellen Situation rasch auf klare und rechtssichere Vorgaben für die Planungs- und Genehmigungsverfahren angewiesen. Das vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Planungssicherstellungsgesetz macht – befristet bis zum 31. März 2021 – einheitliche Anwendungsvorgaben für die betroffenen Gesetze und Verfahren.

Wie geht es weiter? Da es sich um ein "Zustimmungsgesetz" handelt, müssen zunächst noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen bevor es verkündet und in Kraft treten kann.

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5. Download Entwurf für das Planungssicherstellungsgesetz

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG)

Pdf Entwurf Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG
 

Redaktion: Melita Tuschinski, EnEV-online.de, Kontakt

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart