GEG 2020 info

. GEG 2020 Volltext, nichtamtliche Fassung
   Home + Aktuell
    GEG 20 -24
   · Nachrichten
 · GEG 2020 Text
 
· GEG 2023 Text
 
· GEG 2024 Text
 
· Praxis-Dialog
 
· Praxis-Hilfen
   GEIG 2021
   EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   GEG-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
GebäudeEnergieGesetz GEG 2020 GEG 2020 | Überblick | 6. Finanzielle Förderung und Nutzung EEnergien

§ 91 Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude


© Collage: M. Tuschinski, © Foto: tunedin - Fotolia.com


(1) Maßnahmen können nicht gefördert werden, soweit sie der Erfüllung der Anforderungen nach § 10 Absatz 2, der Pflicht nach § 52 Absatz 1 oder einer landesrechtlichen Pflicht nach § 56 dienen.

(2) Absatz 1 ist nicht bei den folgenden Maßnahmen anzuwenden:

  1. die Errichtung eines Wohngebäudes, bei dem

    1. der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung das 0,55fache des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 1 entspricht, nicht überschreitet und

    2. der Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlustes das 0,7fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nach § 15 Absatz 1 nicht überschreitet,

  2. die Errichtung eines Nichtwohngebäudes, bei dem

    1. der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung das 0,7fache des auf die Nettogrundfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung, einschließlich der Anordnung der Nutzungseinheiten, wie das zu errichtende Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 2 entspricht, nicht überschreitet und

    2. die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche der Anlage 3 unterschritten werden,

  3. Maßnahmen, die technische oder sonstige Anforderungen erfüllen, die

    1. im Falle des § 10 Absatz 2 Nummer 3 anspruchsvoller als die Anforderungen nach den §§ 35 bis 41 oder

    2. im Falle des § 56 anspruchsvoller als die Anforderungen nach der landesrechtlichen Pflicht sind,

  4. Maßnahmen, die den Wärme- und Kälteenergiebedarf zu einem Anteil decken, der

    1. im Falle des § 10 Absatz 2 Nummer 3 oder des § 52 Absatz 1 um 50 Prozent höher als der Mindestanteil
      nach den §§ 35 bis 41 oder dem § 52 Absatz 3 und 4 ist oder

    2. im Falle des § 56 höher als der landesrechtlich vorgeschriebene Mindestanteil ist,

  5. Maßnahmen, die mit weiteren Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verbunden werden,

  6. Maßnahmen zur Nutzung solarthermischer Anlagen auch für die Heizung eines Gebäudes und

  7. Maßnahmen zur Nutzung von Tiefengeothermie.

(3) Die Förderung kann in den Fällen des Absatzes 2 auf die Gesamtmaßnahme bezogen werden.

(4) Einzelheiten werden in den Regelungen nach § 89 Satz 3 geregelt.

(5) Fördermaßnahmen durch das Land oder durch ein Kreditinstitut, an dem der Bund oder das Land beteiligt sind, bleiben unberührt.

zum Anfang der Seite

Folgende Praxisbeispiele könnten Sie auch interessieren:

zum Anfang der Seite

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren

 


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

| GEG 2020 Start | Nachrichten | GEG 2020 Text | Praxis-Dialog | Praxis-Hilfen Kontakt |

..  

.

 Home + Aktuell

GEG 2020-2024 | WPG Wärmeplanung | GEIG | Archiv Regelungen | Dienstleister | Service + Dialog |

.



© 1999-2024 |
Impressum | Datenschutz | Kontakt |
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart